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Medienmitteilung

Pressemitteilung SVP Russikon

Am Dienstag, 6. Februar hielt die SVP Russikon ihre 70. Generalversammlung mit anschliessender Parteiversammlung statt. 40 Personen versammelten sich im kleinen Saal des Gasthof Krone.

Pressemitteilung
General- und Parteiversammlung SVP Russikon

Am Dienstag, 6. Februar hielt die SVP Russikon ihre 70. Generalversammlung mit anschliessender Parteiversammlung statt. 40 Personen versammelten sich im kleinen Saal des Gasthof Krone. Im ersten Teil, der Generalversammlung, ging eine Ära zu Ende. Hans Aeschlimann, welcher das Präsidium während 24 Jahren innehatte, trat als Präsident zurück. Er wurde mit grossem Applaus verdankt. Hans Aeschlimann verbleibt im Vorstand und steht diesem weiterhin mit Rat und Tat zur Seite. Als sein Nachfolger wurde David Goldschmid gewählt.

Im Anschluss an die GV wurde die Parteiversammlung durchgeführt. Es wurden die Parolen für die Abstimmungen vom 3. März und die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 11. März 2024 gefasst.

Dem Antrag des Gemeinderates, das Aktienkapital des Spitals Uster um 30 Millionen Franken zu erhöhen, wird grossmehrheitlich zugestimmt. Hierbei soll die anteilsmässige Beteiligung von 1.82% am Kapital nicht erhöht werden. Der Anteil der Erhöhung für die Gemeinde Russikon wird CHF 546’000.- betragen.

Zu diskutieren gab die Ersatzwahl des Bezirksgerichts Pfäffikon. An der Bezirks- Delegiertenversammlung der SVP wurde eine Wahlempfehlung für Frau Sigrist-Tanner abgegeben. Bereits der Vorstand der SVP-Sektion Russikon konnte diesen Entscheid nur schwer nachvollziehen und schlug der Versammlung vor, Frau Emina Casparis-Koman zu unterstützen. Schliesslich ist sie in Russikon wohnhaft und bestens qualifiziert.
Die Versammlung folgte dem Vorschlag des Vorstandes und empfiehlt, Frau Emina Casparis- Koman als Mitglied und als Präsidentin des Bezirksgerichtes Pfäffikon zu wählen.

Kantonsrat Paul von Euw informierte die Anwesenden über die kantonalen Vorlagen. Für die kantonalen Abstimmungen werden folgende Empfehlungen abgegeben:

1) Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 25.09.2023; Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte)
JA, Annahme der Vorlage

2a) Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten-Initiative») JA, Annahme der Vorlage

2b) Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 11. September 2023 JA, Annahme der Vorlage

2c) Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?
Vorlage A (Kantonale Volksinitiative)

3) Kantonale Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» NEIN, Ablehnung der Volksinitiative

4) Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Weisung des Regierungsrates an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (Verlängerung der Pisten 28 und 32 / Umsetzung der Sicherheitsvorgaben aus dem SIL und Verbesserung der Stabilität des Flugbetriebs)
JA, Annahme der Vorlage

Zu den eidgenössischen Vorlagen äusserten sich Vertreter aus dem Vorstand mit ihren Erwägungen. Pro und Kontra wurden bei beiden Geschäften eifrig in der Runde diskutiert und hinterfragt. Schliesslich wurden die Parolen wie folgt gefasst:

Die Volksinitiative „Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)“ ist abzulehnen. Die Initiative ist nicht zu Ende gedacht. Das Argument der Befürworter, dass die Inflation die Rentner belaste, ist zwar richtig. Dieselbe Inflation trifft aber die arbeitende Bevölkerung ebenso hart. Nun soll diese Bevölkerungsgruppe noch durch höhere Lohnabzüge für die Finanzierung der 13. AHV belastet werden. Die 13. AHV schadet jungen Familien. Es wird im Giesskannenprinzip Geld ausbezahlt, ohne die geleisteten Beitragsjahre zu berücksichtigen. Ein Kaufkraftausgleich für im Ausland lebenden Rentner findet nicht statt. Die 13. AHV wird durch die jüngere, berufstätige Bevölkerung finanziert. Die längerfristige Sicherung der AHV ist bereits heute nicht gewährleistet.
Die SVP Russikon empfiehlt ein NEIN zur Volksinitiative für eine 13. AHV.

Die Diskussion zur Volksinitiative „Für eine sichere und nachhaltige Altersversorgung (Renteninitiative)“ wurde in der Versammlung heftig geführt. Auch hier wurde die Ansicht vertreten, dass die Initiative kein Allerheilmittel zur Sicherung der Altersvorsorge sei. Die Formel zur Berechnung der zukünftig geltenden Renteneintrittsalter scheint doch sehr komplex zu sein. Das Argument, dass wir heute immer älter werden und es deshalb auch länger berufstätig sein sollten, ist nachvollziehbar.
Die SVP Russikon empfiehlt, die Volksinitiative „Für eine sichere und nachhaltige Altersversorgung (Renteninitiative)“ mit einem JA zur Annahme.

Ein Kommentar zu diesen beiden eidgenössischen Vorlagen sei mir gestattet. Die eine Initiative möchte den Bezügern eine 13. Rente zugestehen und versichert, dies sei locker zu finanzieren. Gleichzeitig macht sich die andere Initiative Gedanken wie unser wichtigstes Sozialwerk längerfristig gesichert werden kann und kommt zum Schluss, dies sei nur durch ein höheres Renteneintrittsalter zu schaffen? Wer hat recht? Bitte beantworten Sie diese Frage für sich selbst.

SVP Russikon/Stefan Fehr

Zum Pressebericht
Unsere Parolen zusammengefasst in einem übersichtlichen Flyer

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