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Medienmitteilung

Parteiversammlung vom 16. Februar 2010

Erneuerungswahlen Gemeindebehörden vom 7. März 2010

Parolen Eidg. Volksabstimmung vom 7. März 2010

Parteipräsident Hans Aeschlimann begrüsste die Parteimitglieder sowie einige Gäste, speziell NR Hans Kaufmann, welcher als Referent für die Abstimmungsvorlage der Beruflichen Vorsorge, nämlich die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes, gewonnen werden konnte.

Als Einleitung erinnerte Hans Aeschlimann an die Genugtuung vom Ausgang der Anti-Minarett Abstimmung vom November 2009. Es sei ein Sieg unserer Bürgerinnen und Bürger über die classe politique. Leider seien die Gegner nicht in der Lage, das sehr deutliche Resultat demokratisch hinzunehmen.

Der Angriff auf unser Schweizer Bankgeheimnis und die einmal mehr schwache Führung unseres Bundesrates widerspiegle sich die aktuelle Situation in unserem Land, das sei mehr als bedenklich.

Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden
Hans Aeschlimann gab bekannt, dass in Stiller Wahl bereits Gemeinderat und Sozialbehörde als gewählt erklärt werden konnten. Es erstaune eigentlich, dass es in unserer Gemeinde mit langjähriger Tradition von Kampfwahlen, bei zwei Behörden zu stillen Wahlen kommen konnte.
Es kämen für ihn zwei Möglichkeiten in Frage, warum keine überzähligen Kandidaten seien, nämlich – dass die Behörden aus der Sicht der Einwohner gute Arbeit geleistet haben
oder – allfällig interessierte Kandidaten würden keine Chance sehen, gegen die nominierten Kandidaten die Wahl für sich zu entscheiden.

Er rief dazu auf, für die am 7. März 2010 noch zu wählende
Schulbehörde, Heinz Burgener als Mitglied und Präsident
Rechnungsprüfungskommission, Stefan Frohofer als Mitglied und Präsident,
und als Mitglieder Katharina Dönni und Martin Kezmann,
Ref. Kirchenpflege, als Mitglied Hans Lusti,
dringend zur Urne zu gehen.
Ebenfalls seien die Kandidaten der FDP zu unterstützen.

Parolen für die Eidg. Volksabstimmung vom 7. März 2010

Bundesbeschluss zu einem „Verfassungsartikel Forschung am Menschen“
Referent: Harry Sieder
Der Bundesrat betone mehrmals, dass die heutige Gesetzgebung zur Forschung am Menschen lückenhaft, uneinheitlich und unübersichtlich sei. Es sei an der Zeit in einem Verfassungsartikel eine umfassende Zuständigkeit des Bundes zur Regelung zu schaffen.
Die SVP habe schon immer eine solche Regelung abgelehnt, es sei lediglich eine Kompetenznorm in die Verfassung aufzunehmen. Diese Norm sei bereits in Art. 118b Absatz 1 ausreichend und treffend formuliert.
Die im Abstimmungstext aufgeführten Grundsätze seien deshalb nicht not-wendig. Im Gegenteil, sie würden mehr Fragen aufwerfen als sie Antworten geben. Vor allem würden sie aber den Forschungsplatz Schweiz in erheblichem Masse einschränken und damit die volkswirtschaftliche Entwicklung gefährden. Die SVP stehe für den Forschungsstandort Schweiz, für die Freiheit und die Eigenverantwortung der Forschenden, ein. Die einschränkende Verfassungs-bestimmung sei deshalb klar abzulehnen.

Die Versammlung lehnte die Vorlage einstimmig ab.

Tierschutzanwalt-Initiative
Referent: Martin Kezmann
Es sei unbestritten, dass das Wohl der Tiere einen hohen Stellenwert habe. Die schweizerische Tierschutzgesetzgebung sei deshalb eine der strengsten weltweit. Es bestünden präzise Vorschriften zur Tierhaltung, einheitliche Kontrollen durchgeführt sowie obligatorische Kurse angeboten. Tierhalter seien also umfassend informiert.
Die Initiative würde die Kantone dazu verpflichten, in Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz, so genannte Tierschutzanwälte einzusetzen. Nach Ansicht des Initiativkomitees seien in Strafverfahren heute die Interessen misshandelter Tiere nicht gewahrt.
Sowohl Bundesrat wie Parlament würden es als unnötig erachten, den Kantonen solche Tierschutzanwälte vorzuschreiben. Die Initiative sei überholt, da mit der neuen Tierschutzgesetzgebung die wesentlichen Massnahmen eingeleitet seien, um die Probleme in der Durchsetzung des Tierschutzes zu beheben. Das Hauptproblem könne auch mit der Initiative nicht gelöst werden, oftmals würden Tiere im Privaten falsch gehalten. Solches Leiden von Tieren würde vielfach gar nicht erkannt.
Es sollte den Kantonen überlassen werden, solche Tieranwälte einzusetzen, so wie z.B. im Kanton Zürich.

Die Versammlung entschied sich einstimmig für ein NEIN.

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-vorsorge (BVG-Mindestumwandlungssatz)
Referent: NR Hans Kaufmann, Wettswil
Als Einstieg zur Abstimmungsvorlage erklärte Hans Kaufmann, dass die Gewerk-schaften behaupten würden, die Versicherungen würden mit dem Pensionskassen-geschäft das grosse Geld verdienen. Gemäss NR Rechsteiner würden Eigen-kapitalrenditen von 10-15% in Aussicht stehen. Die Realität sehe aber anders aus. Die Versicherungen hätten seit 2000 bis 2008 keinen Franken mit kollektiven Lebensversicherungsgeschäften verdient, sondern insgesamt Franken 284 Mio. draufgelegt. Im Jahre 2009 hätten die Lebensversicherungen dank der sich günstig entwickelten Finanzmärkte wieder etwas Geld mit dem Pensionskassengeschäft verdienen können. Es verstehe sich jedoch von selbst, dass in guten Jahren verdient werden müsse, um auch die Risiken tragen zu können. Der Unterschied zwischen dem kollektiven Lebensversicherungsgeschäft und den autonomen Pensionskassen würden darin bestehen, dass die Versicherungen nicht in eine Unterdeckung geraten dürfen. Würden die zur Deckung der Versicherungsverpflichtungen angelegten Gelder nicht ausreichen, hafte das Versicherungsunternehmen mit dem Eigenkapital.
Um die Absenkung des Umwandlungssatzes zu bekämpfen, würden die Gewerk-schaften mit den erwähnten Fantasiegeschichten aufwarten. Offensichtlich auch wegen fehlender echter Argumente. Es sei doch offensichtlich, dass wir immer älter würden, und seit der Einführung des BVG-Obligatoriums im Jahre 1985 sei die Anzahl der aktiven Beitragszahler pro Rentner von knapp 8 auf nur noch 3.9 gesunken. Die Finanzerträge unserer Pensionskassen würden seit 10 Jahren deutlich unter der notwendigen Verzinsung von 4-5% für das Alters-kapital der Rentner liegen. Deshalb würden immer mehr Pensionskassen in ein Finanzierungsproblem geraten.
Es sei deshalb unverantwortlich, untätig zu bleiben und zuzulassen, dass unsere Pensionskassenlängerfristig derart in Finanzprobleme geraten würden, und dass die nächste Generation immer höhere Sanierungsbeiträge zur Aufrechterhaltung der zu hoch angesetzten Renten leisten müsse. Eine Senkung des Umwandlungssatzes zur Sicherung unseres Pensionskassensystems sei deshalb unumgänglich.

Hans Kaufmann beantwortete Fragen zu diesem Thema und nach reger Diskussion ergab das Abstimmungsergebnis:
eine Mehrheit der Anwesenden für die Vorlage, bei zwei Enthaltungen.

Präsident Hans Aeschlimann rief einmal mehr die Anwesenden auf, persönlich und engagiert neue Mitglieder zu werben.
Er konnte die Versammlung orientieren, dass Peter Ruff durch den Vorstand in unsere Sektion aufgenommen wurde. Peter Ruff stellte sich der Versammlung vor.

Diverses des Präsidenten
Durch den Wegzug von Ruth und Frank Maurer sind durch den Gemeinderat für das Wahlbüro zwei neue Mitglieder zu wählen. Laura Loeliger stellt sich zur Verfügung, ein Mitglied muss noch gesucht werden. Bitte melden, wer Interesse hat.
Aufruf für den Urnengang: 7. März 2010. Motivieren der Nachbarn zur Teilnahme an der Abstimmung und den Wahlen.
Termine:
16. März 2010, Generalversammlung. Der Vorstand wird die revidierten Parteistatuten zur Genehmigung vorlegen.
14./15./16. Mai 2010: Gewerbemesse Russikon. Aufruf an die Mitglieder, am Stand der SVP einen Einsatz zu leisten. Am Schluss der Versammlung übergab Hans Aeschlimann nochmals das Wort an Nationalrat Hans Kaufmann für eine kurze Erläuterung betreffend Bankengeheimnis. Herzlichen Dank an Nationalrat Hans Kaufmann für sein interessantes und aufschlussreiches Referat.

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